9mm Gaspistole oder Schreckschusswaffe – Das solltest du wissen

Die Anzahl der Einbrüche, Raubüberfälle und sonstiger Gewaltverbrechen nimmt bundesweit seit Jahren kontinuierlich zu. Deshalb ist es wichtig, sich im Falle eines Falles selbst verteidigen zu können. Die gewünschte Sicherheit vermittelt eine 9-mm-Schreckschusswaffe oder Gaspistole.

Wer sich dazu entschieden hat, sich eine Schreckschusswaffe oder Gaspistole mit Kaliber 9 mm zu Selbstverteidigungszwecken anzuschaffen, hat die Auswahl zwischen einer Vielzahl verschiedener Ausführungen und Modelle zahlreicher renommierter Hersteller. Der folgende Beitrag informiert darüber, welche Kriterien beim Kauf einer 9-mm-Gaspistole oder Schreckschusswaffe unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Unterschiede zwischen 9 mm Gaspistole und 9 mm Schreckschusswaffe

welche schreckschusspistolen gibt es

Als Schreckschusswaffen (SSW) werden Nachbildungen von echten, scharfen Waffen bezeichnet. Die Unterschiede zwischen einer SSW und einer scharfen Schusswaffe bestehen darin, dass sich mit Schreckschusswaffen keinerlei Projektile verschießen lassen. Schreckschusswaffen werden in verschiedenen Varianten angeboten.

Wer sich eine SSW mit dem Kaliber 9 mm kaufen möchte, hat die Auswahl zwischen den Varianten Schreckschusswaffe, Signalwaffe und Gaswaffe.

Schreckschusswaffen und Gaswaffen unterscheiden sich durch ihr Funktionsprinzip. Eine konventionelle Schreckschusswaffe erzeugt einen lauten Knall, um den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Alle, denen der laute Knall nicht ausreicht, sollten sich für eine Gaspistole entscheiden. Mit diesen SSW lässt sich je nach Ausführung Pfeffer-, CS- und CN-Reizgas, begleitet durch einen lauten Knall, abfeuern.

Die Reichweite einer SSW wird immer durch die Art der Patronenfüllung und das Kaliber der Waffe bestimmt. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich Schreckschusswaffen, die mit einem 9 mm Kaliber bestückt sind. Für welche Munition das Kaliber ausgelegt ist, lässt sich mittels Farbcodierung erkennen.

Rot/Braun bedeutet, dass sich mit der SSW Pfefferspray abfeuern lässt. Gelb sagt aus, dass die Gaspistole zum Verschießen von Reizgas ausgelegt ist. Grün bedeutet, dass die Waffe einen lauten Knalls erzeugt.

Unbedingt auf Legalität achten

Es spielt keine Rolle, ob eine Schreckschusswaffe oder eine Gaspistole 9 mm gekauft werden soll. Wer sich eine Waffe zu Selbstverteidigungszwecken zulegt, muss unbedingt darauf achten, dass die ausgewählte SSW legal ist. Dies lässt sich am Prüfsiegel PTB erkennen. Es wird von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt vergeben.

Damit die Gaspistole beziehungsweise Schreckschusswaffe 9 mm hierzulande als legal gilt, muss zusätzlich das jeweilige Kaliber auf dem Verschluss der Waffe eingeprägt sein. Eine Schreckschuss- beziehungsweise Gaspistole 9 mm ohne PTB-Siegel wird als scharfe Waffe deklariert. Der legale Besitz einer scharfen Waffe erfordert eine Erlaubnis.

Mitführen in der Öffentlichkeit nur mit Kleinen Waffenschein gestattet

Der Besitz einer Schreckschusswaffe beziehungsweise Gastpistole 9 mm ist hierzulande jedem Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusswaffe, beispielsweise mit der Gaspistole 9 mm ist auch Personen, die den Kleinen Waffenschein besitzen, außerhalb des eigenen Grundstücks, verboten. Beachtet werden muss in diesem Fall, dass durch das Schießen keine Lärmbelästigung erfolgt.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Von dieser Regelung sind laut § 12 Abs. 4 WaffG-neu ausgenommen:

  • das Schießen zur Vogelverteibung auf Flughäfen und in Agrarbetrieben
  • im Rahmen von Theateraufführungen und ähnlichen Veranstaltungen
  • das Schießen mit Signalwaffen während Rettungs- und Notübungen
  • Schießen mit Schreckschusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition abgefeuert werden kann
  • Selbstverteidigung in Gefahrensituationen und bei Notstand
  • Schießübungen innerhalb umfriedeter Grundstücke mit Erlaubnis des Eigentümers
  • Schießen, um Rennen mit einem akustischen oder optischen Signal zu Starten oder zu Beenden, wenn diese Form der Signalgebung zwingend erforderlich ist

Keine Ausnahme zu Silvester

Auch in der Silvesternacht gestattet das Waffengesetz keine Ausnahme. Abgefeuerte Pyrotechnik-Munition darf die umfriedeten Grundstücksgrenzen nicht verlassen. Das Einverständnis des Eigentümers ist auch zu Silvester notwendig.

9 mm Schreckschussrevolver oder Gaspistole

Die Frage, ob eine Gaspistole oder ein Schreckschussrevolver gekauft werden soll, muss jeder Verbraucher selbst beantworten. Eine Gaspistole bietet gegenüber einem Revolver den Vorteil, dass mehr Patronen ins Magazin passen. Pistolen sind zudem schlanker gebaut. Eine in eine 9-mm-Gaspistole integrierte automatische oder manuelle Sicherung sorgt für zusätzliche Sicherheit. Nachteilig an einer Pistole ist, dass nach einer Fehlzündung die betreffende Patrone aus dem Magazin entfernt werden muss. Die Auswahl an unterschiedlichen 9-mm-Gaspistolen ist zudem größer als bei Revolvern.

In die schwenkbare Revolvertrommel passen je nach Modell fünf bis sechs Patronen. Sie sind funktionssicherer als Pistolen, im Fall einer nicht erfolgten Zündung muss nicht manuell eingegriffen werden.

Vorteil Kaliber 9 mm

Das Kalbiber 9 mm hat sich weltweit durchgesetzt. Auch die Deutsche Polizei hat 9 mm Schusswaffen im Einsatz. Auch bei den NATO Einsatztruppen sind 9 mm Kaliber heute Standard. Sie eignen sich aufgrund der Patronengröße auch zur Selbstverteidigung in Gefahrensituationen.

Wichtig: Aufgesetzte Schüsse mit einer 9-mm-Gaspistole oder Schreckschusswaffe können tödlich enden.

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